Schon seit der Energieeinsparverordnung 2009 ist es zulässig, in der Energiebilanz eines Gebäudes auch den erneuerbaren Stromertrag aus einer PV-Anlage im EnEV-Nachweis zu berücksichtigen.

» Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.   Tel. 07133 96 26 98