PV-Anlagen im Neubau

Strom von PV-Anlagen im EnEV-Nachweis berücksichtigen

Auch mit der Novellierung der EnEV (EnEV 2014/2016) dürfen Planer den Strom aus PV-Anlagen eines EnEV-Nachweises nach der Energieeinsparverordnung berücksichtigen.

Wichtig dabei ist aber, dass der Solarstrom in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang mit dem Gebäude produziert wird und der Solarstrom vorrangig unmittelbar nachdem er erzeugt wird oder nachdem er vorübergehend gespeichert wurde im Gebäude selbst genutzt und nur die überschüssige Energiemange in ein öffentliches Netz eingespeist wird. Grundsätzlich darf nur der Strombedarf für EnEV-Anwendungen berücksichtigt werden.

Im Fall einer Installation einer Luft-Wasser-Wärmepumpe oder Geothermie-Wärmepumpe hat dies positive Auswirkung auf den Gesamtenergiebedarf nach EnEV und führt so zu einer sinnvollen Optimierung der Kombination Gebäudehülle und Anlagentechnik.

Aufgrund des niedrigen Hilfs-Stromverbrauchs bei Gas- oder Ölheizungen hat die PV-Anlage für diese Heizungsarten im EnEV-Nachweis keine Auswirkung.

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