Bauleitung

verantwortlich nach LBO

Der Bauleiter hat darüber zu wachen, daß die Bauausführung den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den Entwürfen des Entwurfsverfassers entsprechen. Im Rahmen dieser Aufgaben hat er darauf zu achten, dass der bautechnische Betrieb der Baustelle sicher abläuft, insbesondere auf das gefahrlose Ineinandergreifen der Arbeiten der Unternehmer. Die Verantwortlichkeit der Unternehmer bleibt davon unberührt.

Wir bieten Ihnen die Bauleitung für alle obliegenden Aufgaben und bringen erforderliche Sachkunde und Erfahrung mit. Die Koordination der Handwerker sowie die Überwachung der fachgerechten Ausführung der Arbeiten führen wir gewissenhaft während der gesamten Baumaßnahme in Ihrem Interesse durch.



» Beratung | Von A – Z ins Eigenheim
» Planung | Das A & O der Neubauplanung

» Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.   Tel. 07133 96 26 98