Beratender Ingenieur

Bernd Schmidt

Die geschützte Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur steht nur geprüften Mitgliedern der Ingenieurkammer zu. Sie ist ein Qualitätssiegel, welches dokumentiert: Dieser Ingenieur handelt als Treuhänder des Auftraggebers.

Berufspflichten
Der Beratende Ingenieur ist verpflichtet, seinen Beruf gewissenhaft und unter Berücksichtigung der gesicherten technischen Erkenntnisse auszuüben. Er muss sich so verhalten, wie es das Ansehen seines Berufes erfordert. Er hat insbesondere

» Handlungen zu Zwecken des Wettbewerbs, die gegen die guten Sitten verstoßen, zu unterlassen,

» bei Honorarvereinbarungen die jeweils gültige Honorarordnung in der jeweils geltenden Fassung zu beachten,

» die berechtigten Interessen des Auftraggebers zu wahren,

» bei der Ausübung des Berufes darauf zu achten, dass das Leben, die Gesundheit Dritter und bedeutende Sachwerte nicht gefährdet werden,

» Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu wahren.

» Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.   Tel. 07133 96 26 98