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Informationen gem. § 5 Telemediengesetz und Dienstleistungsinformationspflichten-Verordnung
Ingenieurbüro
Bernd Schmidt Dipl.-Ing.(FH)
Lange Hälden 52
74226 Nordheim
Kontakt
Telefon +49 7133 - 96 26 98
Fax +49 7133 - 96 26 97
E-Mail post@bs-bauberatung.de
Internet www.bs-bauberatung.de
Verantwortlich für redaktionelle Inhalte
Bernd Schmidt
Lange Hälden 52
74226 Nordheim
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (§27a UStG)
Dipl.-Ing.(FH) Bernd Schmidt
DE 227261150
Berufsbezeichnung und zuständige Kammern
Dipl.-Ing.(FH) Bernd Schmidt ist in die Liste der Beratenden Ingenieure nach IngKammG-BW (Deutschland) eingetragen und Mitglied der Ingenieurkammer Baden-Württemberg (INGBW) www.ingbw.de.
Herr Bernd Schmidt ist entsprechend IngG-BW (Deutschland) berechtigt die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen.
Er ist Beratender Ingenieur (Eingetragen in die Liste der Beratenden Ingenieur bei der Ingenieurkammer Baden-Württemberg, Deutschland).
Er ist Mitglied der Ingenieurkammer Baden-Württemberg, Deutschland, www.ingbw.de. Mitgliedsnummer: 1172
Bauvorlageberechtigt gemäß Landesbauordnung von Baden-Württemberg, Deutschland
Berufshaftpflichtversicherung
Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der Gothaer Allgemeine Versicherung AG, 50598 Köln – Geltungsbereich in der Europäischen Union sowie in der Schweiz
Berufsrechtliche Regelungen
Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
Ingenieurkammergesetz von Baden-Württemberg (Ing-KammG BW),
Berufsordnung für Mitglieder der Ingenieurkammer Baden-Württemberg,
Fortbildungsordnung für die Mitglieder der Ingenieurkammer Baden-Württemberg,
Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI).
Die berufsrechtlichen Regelungen können in Deutsch über die Homepage der Ingenieurkammer Baden-Württemberg www.ingbw.de in der Rubrik „Rechtsgrundlagen“eingesehen und abgerufen werden.
Außergerichtliche Streitschlichtung
Zur gütlichen Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der Berufsausübung zwischen Mitglieder der Ingenieurkam-mer Baden-Württemberg oder zwischen diesen und Dritten ergeben (Beteiligte), besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der Ingenieurkammer(gemäß 9.1 Hauptsatzung der INGBW), im Internet zu finden über die Homepage der Ingenieurkammer Baden-Württemberg (www.ingbw.de).
Bei Vergaben von Architekten- und Ingenieurleistungen und deren Honorierung stehen Auftraggebern und Auftragnehmern mit der GHV Gütestelle Honorar- und Verga-berecht e.V. entsprechend der Schlichtungsordnung der GHV eine Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Streitbeilegung zur Verfügung. Im Internet zu finden über die Homepage der GHV (www.ghv-guetestelle.de)
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