Sachverständiger

Mit Sachverstand beurteilen

Auf bestimmten Sachgebieten der Wirtschaft, bei denen ein Bedarf an Sachverständigenleistungen besteht, gibt es öffentlich bestellte und vereidigte (ö.b.u.v.) Sachverständige.

Diese Personen werden auf Antrag durch die nach Landesrecht zuständigen Stellen (in Baden-Württemberg: Industrie- und Handelskammern) für bestimmte Sachgebiete öffentlich bestellt. Ihre Sachverständigenaufgaben sind unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.

Bernd Schmidt steht Ihnen in jeder gewünschten Bauphase als freier Sachverständiger für Schäden an Gebäuden zur Verfügung.
Bei Bedarf wird in Absprache mit Ihnen ein ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden oder andere benötigte Fachgebiete hinzugezogen.

 

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